Das besondere Geschenk
Manchmal gibt es Anlässe im Leben, bei denen wir unsere Anteilnahme zum Ausdruck bringen bzw. unsere Freude teilen möchten.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, in solchen Fällen eine heilige Messe für die Verstorbene / den Verstorbenen oder aber auch für eine bestimmte Person zu einem freudigen Anlass (Geburtstag, Ehejubiläum, Kinderkommunion, Taufe usw.) feiern zu lassen?
Die Messstipendien, d. h. ihre Gabe für den Priester, der die hl. Messe zelebriert, geben wir weiter in die Mission. Sie unterstützen damit Missionare, die kein eigenes Einkommen haben.
Wir gestalten für Sie ein Messbildchen, das Sie den Angehörigen oder aber der beschenkten Person überreichen können. Wenn Sie es wünschen, erstellen wir für Sie auch einen Trauerbrief oder ein Schreiben zu dem jeweiligen Anlass.
Warum in bestimmten Anliegen Messen gefeiert werden
Immer wenn sich die Gemeinde zur Feier der hl. Messe versammelt, begeht sie das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Jesu. Im Hören auf die Worte der Schrift und in der Feier der Eucharistie werden die Gläubigen mit Christus und miteinander verbunden. Als Gemeinschaft der Gläubigen tragen sie Not und Sorgen des Einzelnen mit, stimmen aber auch mit in seine Freude und seinen Dank ein.
Die hl. Messe ist keine „private“ Veranstaltung, sondern der Ort, an dem die Gemeinde Gott dankt. Trotzdem bietet die Feier auch Raum für persönliche Bitten und Anliegen. Deutlich wird das an der Praxis der Messintentionen und den damit verbundenen Messstipendien. Sie haben in der katholischen Kirche eine lange Tradition und sind aus dem Glauben, dass wir füreinander beten können, heraus gewachsen. Eine Messintention ist die Bitte, dass mein persönliches Anliegen vom Priester und von der ganzen Gemeinde aufgegriffen und mitgetragen werde. Traditionell ist mit der Messintention ein kleiner finanzieller Beitrag, das Messstipendium, verbunden. Dieser Brauch geht auf die Zeit zurück, als die Gläubigen für den Unterhalt der Priester sorgten. Heute ist er besonders da notwendig, wo Priester nicht aus Kirchensteuermittel finanziert werden, zum Beispiel in der Mission oder in Ordensgemeinschaften.